Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §303 Abs4;Rechtssatz
Neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung sind keine Tatsachen im Sinne des § 303 Abs. 4 BAO. Die nachteiligen Folgen einer früheren unzutreffenden Würdigung oder Wertung des offen gelegt gewesenen Sachverhaltes oder einer fehlerhaften rechtlichen Beurteilung lassen sich bei unveränderter Tatsachenlage nicht nachträglich im Wege der Wiederaufnahme des Verfahrens beseitigen (vgl. dazu mit weiteren Nachweisen etwa das hg. Erkenntnis vom 21. September 2009, 2008/16/0148).Neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung sind keine Tatsachen im Sinne des Paragraph 303, Absatz 4, BAO. Die nachteiligen Folgen einer früheren unzutreffenden Würdigung oder Wertung des offen gelegt gewesenen Sachverhaltes oder einer fehlerhaften rechtlichen Beurteilung lassen sich bei unveränderter Tatsachenlage nicht nachträglich im Wege der Wiederaufnahme des Verfahrens beseitigen vergleiche dazu mit weiteren Nachweisen etwa das hg. Erkenntnis vom 21. September 2009, 2008/16/0148).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2008130081.X01Im RIS seit
29.08.2012Zuletzt aktualisiert am
27.11.2012