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40/01 VerwaltungsverfahrenHinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1317/64 E 16. Mai 1966 RS 5Stammrechtssatz
Bei der Vollstreckung der Anwendung des Zwangsmittels der Ersatzvornahme nach § 4 VVG kann die Unmöglichkeit der Leistung nicht eingewendet werden.Bei der Vollstreckung der Anwendung des Zwangsmittels der Ersatzvornahme nach Paragraph 4, VVG kann die Unmöglichkeit der Leistung nicht eingewendet werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2012050111.X03Im RIS seit
19.09.2012Zuletzt aktualisiert am
27.05.2013