RS Vwgh 2012/8/23 2011/05/0109

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.08.2012
beobachten
merken

Index

L82000 Bauordnung
40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 90/05/0025 E 19. Februar 1991 RS 1

Stammrechtssatz

Nach der ständigen Rsp hat der sogenannte "übergangene Nachbar" keinen Anspruch auf Durchführung einer neuerlichen Bauverhandlung; sein Auftreten bedeutet nicht, daß sich das durchgeführte Baubewilligungsverfahren als rechtswidrig erweist.

Schlagworte

Übergangene Partei Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar Diverses BauRallg5/2 Baurecht Nachbar übergangener

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2012:2011050109.X04

Im RIS seit

20.09.2012

Zuletzt aktualisiert am

27.09.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten