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L82000 BauordnungNorm
AVG §37;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 90/05/0025 E 19. Februar 1991 RS 1Stammrechtssatz
Nach der ständigen Rsp hat der sogenannte "übergangene Nachbar" keinen Anspruch auf Durchführung einer neuerlichen Bauverhandlung; sein Auftreten bedeutet nicht, daß sich das durchgeführte Baubewilligungsverfahren als rechtswidrig erweist.
Schlagworte
Übergangene Partei Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar Diverses BauRallg5/2 Baurecht Nachbar übergangenerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2011050109.X04Im RIS seit
20.09.2012Zuletzt aktualisiert am
27.09.2012