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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Das Auftreten einer übergangenen Partei bedeutet nicht, dass sich das Baubewilligungsverfahren als rechtswidrig erweist. Die übergangenen Nachbarn haben nicht das Recht auf Aufhebung des Bescheides über die Baugenehmigung.
Schlagworte
Übergangene Partei Baurecht Nachbar übergangenerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2011050083.X01Im RIS seit
18.09.2012Zuletzt aktualisiert am
27.09.2012