Index
14/01 VerwaltungsorganisationNorm
AVG §52 Abs2;Rechtssatz
In Verfahren nach § 3 Abs. 7 UVPG 2000 ist die Heranziehung von nichtamtlichen Sachverständigen nur bei Erfüllung der Voraussetzungen des § 52 Abs. 2 und 3 AVG zulässig (ausführliche Begründung im Erkenntnis).In Verfahren nach Paragraph 3, Absatz 7, UVPG 2000 ist die Heranziehung von nichtamtlichen Sachverständigen nur bei Erfüllung der Voraussetzungen des Paragraph 52, Absatz 2 und 3 AVG zulässig (ausführliche Begründung im Erkenntnis).
Schlagworte
Gebühren KostenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2010050204.X02Im RIS seit
20.09.2012Zuletzt aktualisiert am
02.09.2015