RS Vwgh 2012/8/23 2010/05/0171

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Veröffentlicht am 23.08.2012
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Index

L78103 Starkstromwege Niederösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
StarkstromwegeG NÖ 1979 §7;

Rechtssatz

Die von Zwangsrechten (§§ 13 bis 17 bzw. 18 bis 20 NÖ StarkstromwegeG 1979) betroffenen Grundeigentümer, denen nach der ständigen Rechtsprechung der Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts im Bewilligungsverfahren Parteistellung zukommt (siehe die Nachweise bei Neubauer/Onz/Mendel, STWG [2010], § 7, Rz 82), können einerseits die Notwendigkeit der Anlage in Frage stellen, andererseits Alternativvorschläge erstatten; die Behörde muss sich mit diesem Vorbringen auseinandersetzen (Hinweis E vom 23. Februar 1999, 98/05/0196).Die von Zwangsrechten (Paragraphen 13 bis 17 bzw. 18 bis 20 NÖ StarkstromwegeG 1979) betroffenen Grundeigentümer, denen nach der ständigen Rechtsprechung der Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts im Bewilligungsverfahren Parteistellung zukommt (siehe die Nachweise bei Neubauer/Onz/Mendel, STWG [2010], Paragraph 7,, Rz 82), können einerseits die Notwendigkeit der Anlage in Frage stellen, andererseits Alternativvorschläge erstatten; die Behörde muss sich mit diesem Vorbringen auseinandersetzen (Hinweis E vom 23. Februar 1999, 98/05/0196).

Schlagworte

Energiewirtschaft Verstaatlichung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2012:2010050171.X03

Im RIS seit

18.09.2012

Zuletzt aktualisiert am

02.09.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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