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L78103 Starkstromwege NiederösterreichRechtssatz
Die von Zwangsrechten (§§ 13 bis 17 bzw. 18 bis 20 NÖ StarkstromwegeG 1979) betroffenen Grundeigentümer, denen nach der ständigen Rechtsprechung der Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts im Bewilligungsverfahren Parteistellung zukommt (siehe die Nachweise bei Neubauer/Onz/Mendel, STWG [2010], § 7, Rz 82), können einerseits die Notwendigkeit der Anlage in Frage stellen, andererseits Alternativvorschläge erstatten; die Behörde muss sich mit diesem Vorbringen auseinandersetzen (Hinweis E vom 23. Februar 1999, 98/05/0196).Die von Zwangsrechten (Paragraphen 13 bis 17 bzw. 18 bis 20 NÖ StarkstromwegeG 1979) betroffenen Grundeigentümer, denen nach der ständigen Rechtsprechung der Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts im Bewilligungsverfahren Parteistellung zukommt (siehe die Nachweise bei Neubauer/Onz/Mendel, STWG [2010], Paragraph 7,, Rz 82), können einerseits die Notwendigkeit der Anlage in Frage stellen, andererseits Alternativvorschläge erstatten; die Behörde muss sich mit diesem Vorbringen auseinandersetzen (Hinweis E vom 23. Februar 1999, 98/05/0196).
Schlagworte
Energiewirtschaft VerstaatlichungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2010050171.X03Im RIS seit
18.09.2012Zuletzt aktualisiert am
02.09.2015