Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §37;Rechtssatz
Im Verfahren betreffend Versagung eines Visums stellt es eine Verletzung von Verfahrensvorschriften dar, dass die belBeh der Fremden entgegen § 11 Abs. 1 letzter Satz FrPolG 2005 keine Gelegenheit zu einer abschließenden Stellungnahme gegeben hat (vgl. E 29. September 2011, 2010/21/0344).Im Verfahren betreffend Versagung eines Visums stellt es eine Verletzung von Verfahrensvorschriften dar, dass die belBeh der Fremden entgegen Paragraph 11, Absatz eins, letzter Satz FrPolG 2005 keine Gelegenheit zu einer abschließenden Stellungnahme gegeben hat vergleiche E 29. September 2011, 2010/21/0344).
Schlagworte
Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren Besondere Rechtsgebiete Verfahrensbestimmungen Parteiengehör Verletzung des Parteiengehörs VerfahrensmangelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2011210008.X03Im RIS seit
28.09.2012Zuletzt aktualisiert am
19.07.2016