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L22003 Landesbedienstete NiederösterreichNorm
AVG §56;Rechtssatz
Die Zulässigkeit eines Feststellungsbescheides über die (Un-) Zulässigkeit einer Nebenbeschäftigung ist auf den Zeitraum vor der Aufnahme einer solchen im Hinblick auf die Subsidiarität dieses Rechtsbehelfes beschränkt. Das rechtliche Interesse des Beamten an der Erlassung eines von ihm beantragten Feststellungsbescheides ist dann zu bejahen, wenn sein Antrag auf die Feststellung der Zulässigkeit der von ihm beabsichtigten (aber noch nicht aufgenommenen) Nebenbeschäftigung gerichtet ist und er diese Tätigkeit auch nicht bis zum rechtskräftigen Abschluss des Feststellungsverfahrens aufnimmt (Hinweis E vom 14. Oktober 2009, 2008/12/0182).
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2012120039.X04Im RIS seit
03.10.2012Zuletzt aktualisiert am
15.10.2012