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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ABGB §273;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2011/12/0174 B 21. Dezember 2011 RS 2Stammrechtssatz
Wird ein Wiederaufnahmeantrag nach Eintritt der Wirksamkeit der Bestellung des Sachwalters vom Antragsteller selbst erhoben und fehlt es an der erforderlichen Genehmigung des Anbringens durch den Sachwalter, ist der Antrag in Bezug auf die Willensbildung gemäß § 280 ABGB unvollständig geblieben. Ein solcher Antrag auf Wiederaufnahme ist daher mangels Berechtigung des Beschwerdeführers zu dessen Erhebung zurückzuweisen (Hinweis B vom 27. September 2011, 2011/12/0087 und B vom 21. September 2010, 2010/11/0118).Wird ein Wiederaufnahmeantrag nach Eintritt der Wirksamkeit der Bestellung des Sachwalters vom Antragsteller selbst erhoben und fehlt es an der erforderlichen Genehmigung des Anbringens durch den Sachwalter, ist der Antrag in Bezug auf die Willensbildung gemäß Paragraph 280, ABGB unvollständig geblieben. Ein solcher Antrag auf Wiederaufnahme ist daher mangels Berechtigung des Beschwerdeführers zu dessen Erhebung zurückzuweisen (Hinweis B vom 27. September 2011, 2011/12/0087 und B vom 21. September 2010, 2010/11/0118).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des EinschreitersEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2012120026.X01Im RIS seit
12.10.2012Zuletzt aktualisiert am
15.10.2012