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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Die Zulässigkeit eines abgesonderten Feststellungsbescheides über die Frage der Rechtswidrigkeit des Verhaltens eines Behördenorgans lässt sich aus der Absicht, auf Grund einer behaupteten Irreführung durch behördliche Organe Schadenersatzansprüche zu erheben, nicht ableiten (zur Geltendmachung von Amtshaftungsansprüchen Hinweis E vom 19. März 1990, 88/12/0103, dessen Erwägungen - unbeschadet der Frage des Bestehens einer Passivlegitimation in einem derartigen Zivilprozess - im Ergebnis auch für Schadenersatzforderungen gegen individuelle Organe zutreffen).
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2012120010.X02Im RIS seit
27.09.2012Zuletzt aktualisiert am
04.10.2012