RS Vwgh 2012/9/4 2012/12/0010

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Veröffentlicht am 04.09.2012
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
63/05 Reisegebührenvorschrift

Norm

AVG §56;
RGV 1955 §36;

Rechtssatz

Die Zulässigkeit eines abgesonderten Feststellungsbescheides über die Frage der Rechtswidrigkeit des Verhaltens eines Behördenorgans lässt sich aus der Absicht, auf Grund einer behaupteten Irreführung durch behördliche Organe Schadenersatzansprüche zu erheben, nicht ableiten (zur Geltendmachung von Amtshaftungsansprüchen Hinweis E vom 19. März 1990, 88/12/0103, dessen Erwägungen - unbeschadet der Frage des Bestehens einer Passivlegitimation in einem derartigen Zivilprozess - im Ergebnis auch für Schadenersatzforderungen gegen individuelle Organe zutreffen).

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2012:2012120010.X02

Im RIS seit

27.09.2012

Zuletzt aktualisiert am

04.10.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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