Index
L22002 Landesbedienstete KärntenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Die im Zusammenhang mit dem Widerruf einer bisher gewährten pauschalierten Überstundenvergütung gebrauchte Formulierung des Schreibens als "Mitteilung" und die folgende Herstellung eines Zusammenhanges zwischen dieser "Mitteilung" und der "Gewährung" einer reduzierten pauschalierten monatlichen Überstundenvergütung spricht für die bloße Ankündigung eines faktisches Verhaltens und daher - zumindest im Zweifel - gegen den Bescheidcharakter dieser Erledigung (Hinweis B vom 28. März 2008, 2008/12/0048).
Schlagworte
Einhaltung der Formvorschriften Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Besondere Rechtsgebiete Dienstrecht Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Belehrungen Mitteilungen Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2012120006.X05Im RIS seit
01.10.2012Zuletzt aktualisiert am
12.03.2013