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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §205;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2012/15/0052 E 5. September 2012 2012/15/0051 E 5. September 2012 2012/15/0063 E 5. September 2012Rechtssatz
Anspruchszinsenbescheide sind an die Stammabgabenbescheide gebunden. Wenn sich diese nachträglich als rechtswidrig erweisen und abgeändert oder aufgehoben werden, sind neue, an die geänderten Stammabgabenbescheide gebundene Anspruchszinsenbescheide zu erlassen. § 295 Abs. 3 BAO bietet dafür die verfahrensrechtliche Grundlage (vgl. das hg. Erkenntnis 27. August 2008, 2006/15/0150).Anspruchszinsenbescheide sind an die Stammabgabenbescheide gebunden. Wenn sich diese nachträglich als rechtswidrig erweisen und abgeändert oder aufgehoben werden, sind neue, an die geänderten Stammabgabenbescheide gebundene Anspruchszinsenbescheide zu erlassen. Paragraph 295, Absatz 3, BAO bietet dafür die verfahrensrechtliche Grundlage vergleiche das hg. Erkenntnis 27. August 2008, 2006/15/0150).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2012150062.X06Im RIS seit
08.10.2012Zuletzt aktualisiert am
08.01.2016