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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §23;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2012/15/0056Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2007/15/0154 E 24. November 2011 RS 2Stammrechtssatz
Im Erkenntnis vom 28. November 2002, 98/13/0046, hat der Verwaltungsgerichtshof zum Ausdruck gebracht, dass die Vermietung einzelner Wirtschaftsgüter ohne Hinzutreten weiterer Leistungen für sich genommen nicht zu Einkünften aus Gewerbebetrieb führt. Die bloße Vermietung weniger Maschinen begründet keinen Betrieb.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2012150055.X02Im RIS seit
04.10.2012Zuletzt aktualisiert am
08.01.2016