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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §108e Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2012/15/0056Rechtssatz
Gemäß § 108e Abs. 1 EStG 1988 konnte u.a. hinsichtlich des Jahres 2002 für den Investitionszuwachs bei prämienbegünstigten Wirtschaftsgütern eine Investitionszuwachsprämie geltend gemacht werden. Zu den Voraussetzungen für den Anspruch auf Investitionszuwachsprämie gehört das Vorliegen von betrieblichen Einkünften iSd § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 EStG 1988 (vgl. Hofstätter/Reichel, Tz 6 zu § 108e EStG 1988).Gemäß Paragraph 108 e, Absatz eins, EStG 1988 konnte u.a. hinsichtlich des Jahres 2002 für den Investitionszuwachs bei prämienbegünstigten Wirtschaftsgütern eine Investitionszuwachsprämie geltend gemacht werden. Zu den Voraussetzungen für den Anspruch auf Investitionszuwachsprämie gehört das Vorliegen von betrieblichen Einkünften iSd Paragraph 2, Absatz 3, Ziffer eins bis 3 EStG 1988 vergleiche Hofstätter/Reichel, Tz 6 zu Paragraph 108 e, EStG 1988).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2012150055.X01Im RIS seit
04.10.2012Zuletzt aktualisiert am
08.01.2016