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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §21 Abs1;Rechtssatz
Ablösezahlungen für die Ermöglichung des Eintritts in ein Mietverhältnis, das die Nutzung von Räumlichkeiten zu einer unüblich niedrigen Miete erlaubt, sind üblich (vgl. das Erkenntnis vom 5. Juli 2004, 2000/14/0123).Ablösezahlungen für die Ermöglichung des Eintritts in ein Mietverhältnis, das die Nutzung von Räumlichkeiten zu einer unüblich niedrigen Miete erlaubt, sind üblich vergleiche das Erkenntnis vom 5. Juli 2004, 2000/14/0123).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2010150018.X04Im RIS seit
08.10.2012Zuletzt aktualisiert am
08.01.2013