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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §42 Abs3;Rechtssatz
Ein Fremdvergleich als Schätzungsmethode nach § 42 Abs. 3 ASVG ist zulässig, wenn er geeignet ist, Beitragsgrundlagen zu ermitteln, die die größte Wahrscheinlichkeit der Richtigkeit für sich haben.Ein Fremdvergleich als Schätzungsmethode nach Paragraph 42, Absatz 3, ASVG ist zulässig, wenn er geeignet ist, Beitragsgrundlagen zu ermitteln, die die größte Wahrscheinlichkeit der Richtigkeit für sich haben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2009080004.X04Im RIS seit
15.10.2012Zuletzt aktualisiert am
08.02.2013