RS Vwgh 2012/9/17 2011/23/0457

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.09.2012
beobachten
merken

Index

24/01 Strafgesetzbuch

Rechtssatz

Der Straftatbestand des Widerstands gegen die Staatsgewalt ist keineswegs zwingend mit einer Körperverletzung der einschreitenden Beamten verbunden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2012:2011230457.X01

Im RIS seit

26.10.2012

Zuletzt aktualisiert am

25.11.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten