Index
E3R E05205000Norm
32006R0561 Harmonisierung best Sozialvorschriften Strassenverkehr Art7;Rechtssatz
Bei der Überschreitung der zulässigen täglichen Arbeitszeit und der zulässigen Wochenarbeitszeit handelt es sich um zwei verschiedene Delikte und nicht um ein fortgesetztes Delikt, ebenso bei Überschreitung der zulässigen Tages- bzw. Wochenarbeitszeit einerseits und Nichtgewährung der täglichen bzw. wöchentlichen Mindestruhezeit andererseits.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2009110066.X04Im RIS seit
15.10.2012Zuletzt aktualisiert am
30.03.2018