Index
E3R E05205000Norm
32006R0561 Harmonisierung best Sozialvorschriften Strassenverkehr Art7;Rechtssatz
Wenn Rechtsvorschriften, die dem Schutz von Arbeitnehmern dienen, in Ansehung mehrerer Arbeitnehmer verletzt werden, liegen mehrere Übertretungen vor. Liegen zwischen Tathandlungen gleicher Art in Ansehung desselben Arbeitnehmers nicht mehr als zwei Wochen (enger zeitlicher Zusammenhang), so kann jedenfalls von einem fortgesetzten Delikt ausgegangen werden (Hinweis E vom 18. Dezember 1997, 97/11/0003).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2009110066.X01Im RIS seit
15.10.2012Zuletzt aktualisiert am
30.03.2018