RS Vwgh 2012/9/19 2009/01/0003

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Veröffentlicht am 19.09.2012
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

AVG §56;
StbG 1965 §7 Abs1;
StbG 1965 §7 Abs3;

Rechtssatz

Die Frage, ob jemand die österreichische Staatsbürgerschaft mit Geburt durch Abstammung erlangt hat, ist nach den staatsbürgerschaftsrechtlichen Vorschriften zu beurteilen, die zum betreffenden Zeitpunkt in Geltung standen (vgl. dazu das hg. Erkenntnis vom 15. März 2010, Zl. 2007/01/0482, mwN).Die Frage, ob jemand die österreichische Staatsbürgerschaft mit Geburt durch Abstammung erlangt hat, ist nach den staatsbürgerschaftsrechtlichen Vorschriften zu beurteilen, die zum betreffenden Zeitpunkt in Geltung standen vergleiche dazu das hg. Erkenntnis vom 15. März 2010, Zl. 2007/01/0482, mwN).

Schlagworte

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2012:2009010003.X01

Im RIS seit

18.10.2012

Zuletzt aktualisiert am

31.07.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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