RS Vwgh 2012/9/19 2008/22/0329

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Veröffentlicht am 19.09.2012
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Index

20/02 Familienrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

EheG §23 Abs1;
NAG 2005 §11 Abs1 Z4;
NAG 2005 §30 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2008/22/0454 E 3. März 2011 RS 1

Stammrechtssatz

In einem Verfahren betreffend Erteilung eines Aufenthaltstitels ist es unerheblich, dass bisher keine Nichtigerklärung der Ehe gemäß § 23 Abs. 1 EheG erfolgt ist (Hinweis E vom 11. Dezember 2007, 2007/18/0561).In einem Verfahren betreffend Erteilung eines Aufenthaltstitels ist es unerheblich, dass bisher keine Nichtigerklärung der Ehe gemäß Paragraph 23, Absatz eins, EheG erfolgt ist (Hinweis E vom 11. Dezember 2007, 2007/18/0561).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2012:2008220329.X02

Im RIS seit

23.10.2012

Zuletzt aktualisiert am

29.10.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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