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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §13;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2012/06/0113Rechtssatz
Soweit die Beschwerde eine Befangenheit des Bürgermeisters rügt, weil dieser in erster Instanz keine Entscheidung getroffen habe, aber - nach Übergang der Entscheidungspflicht auf Grund eines Devolutionsantrages - im Gemeinderat mitentschieden habe, scheidet eine Befangenheit des Bürgermeisters schon deshalb aus, weil er in erster Instanz nicht tätig geworden ist (Hinweis E vom 14.12.2004, 2004/05/0016).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2012060107.X02Im RIS seit
17.10.2012Zuletzt aktualisiert am
31.10.2012