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L80001 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanNorm
B-VG Art2;Beachte
Besprechung in: bbl 1/2013, S 11-20;Rechtssatz
Ein Widmungskatalog eines Raumplanungsgesetzes ist am Sachlichkeitsgebot der Bundesverfassung und am kompetenzrechtlichen Berücksichtigungsgebot zu messen (vgl. dazu auch Giese, Die Vereinbarkeit einer Asyl-Erstaufnahmestelle mit der Flächenwidmung "gemischtes Baugebiet" gemäß § 14 Abs. 3 lit. f bgld. RPlG, bbl 2010, S. 39 f). Dies bedeutet insgesamt, dass das Gesetz eine Flächenwidmung vorsehen muss, die ein Erstaufnahmezentrum für Asylwerber zulässt.Ein Widmungskatalog eines Raumplanungsgesetzes ist am Sachlichkeitsgebot der Bundesverfassung und am kompetenzrechtlichen Berücksichtigungsgebot zu messen vergleiche dazu auch Giese, Die Vereinbarkeit einer Asyl-Erstaufnahmestelle mit der Flächenwidmung "gemischtes Baugebiet" gemäß Paragraph 14, Absatz 3, Litera f, bgld. RPlG, bbl 2010, Sitzung 39 f). Dies bedeutet insgesamt, dass das Gesetz eine Flächenwidmung vorsehen muss, die ein Erstaufnahmezentrum für Asylwerber zulässt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2010060037.X03Im RIS seit
25.10.2012Zuletzt aktualisiert am
02.09.2015