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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §68 Abs1;Rechtssatz
Hat der VwGH die Vorstellungsentscheidung der belangten Behörde nicht zur Gänze, sondern nur teilweise aufgehoben, und im Übrigen die Beschwerde als unbegründet abgewiesen, war das Verfahren bezüglich des abweislichen Teiles abschließend erledigt, weshalb die belangte Behörde nicht berechtigt war, neuerlich hierüber zu entscheiden.
Schlagworte
Rechtskraft Besondere Rechtsgebiete Baurecht VerfahrensbestimmungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2012050146.X01Im RIS seit
15.10.2012Zuletzt aktualisiert am
22.10.2012