RS Vwgh 2012/9/25 2011/17/0299

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Veröffentlicht am 25.09.2012
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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
34 Monopole

Rechtssatz

Zur Beurteilung der Frage, ob ein dem Glücksspielmonopol des Bundes unterliegendes Glücksspiel vorliegt, kommt es nicht auf die Unterscheidung von "Spiel" und "Wette" im Sinne der zivilrechtlichen Begriffe nach dem ABGB an (vgl. die hg. Erkenntnisse vom 24. April 2012, Zl. 2008/17/0175, und vom 21. Jänner 2010, Zl. 2009/17/0158).Zur Beurteilung der Frage, ob ein dem Glücksspielmonopol des Bundes unterliegendes Glücksspiel vorliegt, kommt es nicht auf die Unterscheidung von "Spiel" und "Wette" im Sinne der zivilrechtlichen Begriffe nach dem ABGB an vergleiche die hg. Erkenntnisse vom 24. April 2012, Zl. 2008/17/0175, und vom 21. Jänner 2010, Zl. 2009/17/0158).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2012:2011170299.X01

Im RIS seit

23.10.2012

Zuletzt aktualisiert am

04.07.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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