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L34001 Abgabenordnung BurgenlandRechtssatz
Die Bezeichnung als "Lastschriftanzeige/Bescheid" lässt nicht eindeutig erkennen, ob ein Bescheid vorliegen soll oder nicht. Eine Lastschriftanzeige ist kein Bescheid (vgl. die Hinweise auf die Rechtsprechung bei Ellinger/Iro/Kramer/Sutter/Urtz, BAO, § 92 E 41). Die Angabe "Lastschriftanzeige/Bescheid" ist somit widersprüchlich und liefert keinen Anhaltspunkt für die Rechtsform der Erledigung.Die Bezeichnung als "Lastschriftanzeige/Bescheid" lässt nicht eindeutig erkennen, ob ein Bescheid vorliegen soll oder nicht. Eine Lastschriftanzeige ist kein Bescheid vergleiche die Hinweise auf die Rechtsprechung bei Ellinger/Iro/Kramer/Sutter/Urtz, BAO, Paragraph 92, E 41). Die Angabe "Lastschriftanzeige/Bescheid" ist somit widersprüchlich und liefert keinen Anhaltspunkt für die Rechtsform der Erledigung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2010170114.X02Im RIS seit
02.11.2012Zuletzt aktualisiert am
16.01.2017