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L34001 Abgabenordnung BurgenlandNorm
BAO §92;Rechtssatz
Auch Bescheide, die in einem Abgabenverfahren ergehen, müssen (ebenso wie Bescheide im Verfahren nach AVG) bestimmte Mindestanforderungen erfüllen, damit ein Bescheid wirksam entsteht. Zu diesen Anforderungen zählt neben der Erkennbarkeit des Bescheidadressaten und dem normativen Abspruch insbesondere die Erkennbarkeit der bescheiderlassenden Behörde (vgl. Stoll, BAO, Band I, 959).Auch Bescheide, die in einem Abgabenverfahren ergehen, müssen (ebenso wie Bescheide im Verfahren nach AVG) bestimmte Mindestanforderungen erfüllen, damit ein Bescheid wirksam entsteht. Zu diesen Anforderungen zählt neben der Erkennbarkeit des Bescheidadressaten und dem normativen Abspruch insbesondere die Erkennbarkeit der bescheiderlassenden Behörde vergleiche Stoll, BAO, Band römisch eins, 959).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2010170114.X01Im RIS seit
02.11.2012Zuletzt aktualisiert am
16.01.2017