RS Vwgh 2012/9/25 2010/17/0114

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Veröffentlicht am 25.09.2012
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Index

L34001 Abgabenordnung Burgenland
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §92;
BAO §93 Abs2;
BAO §96;
LAO Bgld 1963 §69;
LAO Bgld 1963 §70 Abs2;
LAO Bgld 1963 §73 Abs1;
LAO Bgld 1963 §73 Abs3;

Rechtssatz

Auch Bescheide, die in einem Abgabenverfahren ergehen, müssen (ebenso wie Bescheide im Verfahren nach AVG) bestimmte Mindestanforderungen erfüllen, damit ein Bescheid wirksam entsteht. Zu diesen Anforderungen zählt neben der Erkennbarkeit des Bescheidadressaten und dem normativen Abspruch insbesondere die Erkennbarkeit der bescheiderlassenden Behörde (vgl. Stoll, BAO, Band I, 959).Auch Bescheide, die in einem Abgabenverfahren ergehen, müssen (ebenso wie Bescheide im Verfahren nach AVG) bestimmte Mindestanforderungen erfüllen, damit ein Bescheid wirksam entsteht. Zu diesen Anforderungen zählt neben der Erkennbarkeit des Bescheidadressaten und dem normativen Abspruch insbesondere die Erkennbarkeit der bescheiderlassenden Behörde vergleiche Stoll, BAO, Band römisch eins, 959).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2012:2010170114.X01

Im RIS seit

02.11.2012

Zuletzt aktualisiert am

16.01.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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