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L72003 Beschaffung Vergabe NiederösterreichNorm
BVergG 2006 §139;Rechtssatz
Wurde die Auftraggeberin mit dem angefochtenen Bescheid als Folge der Nichtigerklärung der Widerrufsentscheidung auch zum Ersatz der Pauschalgebühren (hier: in Höhe von EUR 10.000,--) verpflichtet, kann nicht von einem Wegfall des Rechtsschutzinteresses ausgegangen werden kann (Hinweis E vom 22. Juni 2011, 2007/04/0080).
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2008040054.X02Im RIS seit
30.10.2012Zuletzt aktualisiert am
22.11.2012