Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BAO §115 Abs2;Rechtssatz
Mit der Verletzung der angeführten Rechte "auf Wahrung des Parteiengehörs" und "auf ein ordnungsgemäßes Ermittlungsverfahren" rügt der Beschwerdeführer die Verletzung von Verfahrensvorschriften, die als solche keinen Beschwerdepunkt darstellt, sondern zu den Beschwerdegründen (§ 28 Abs. 1 Z 5 VwGG) zählt, mit denen der Beschwerdeführer den Beschwerdepunkt insoweit verwechselt.Mit der Verletzung der angeführten Rechte "auf Wahrung des Parteiengehörs" und "auf ein ordnungsgemäßes Ermittlungsverfahren" rügt der Beschwerdeführer die Verletzung von Verfahrensvorschriften, die als solche keinen Beschwerdepunkt darstellt, sondern zu den Beschwerdegründen (Paragraph 28, Absatz eins, Ziffer 5, VwGG) zählt, mit denen der Beschwerdeführer den Beschwerdepunkt insoweit verwechselt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2012160095.X01Im RIS seit
22.10.2012Zuletzt aktualisiert am
07.02.2013