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L34009 Abgabenordnung WienNorm
BAO §224;Rechtssatz
Die Erlassung eines Haftungsbescheides ist eine Einhebungsmaßnahme; sie ist daher nur innerhalb der Einhebungsverjährungsfrist nach § 184 Abs. 1 WAO zulässig (vgl. das hg. Erkenntnis vom 29. April 1994, Zl. 93/17/0395).Die Erlassung eines Haftungsbescheides ist eine Einhebungsmaßnahme; sie ist daher nur innerhalb der Einhebungsverjährungsfrist nach Paragraph 184, Absatz eins, WAO zulässig vergleiche das hg. Erkenntnis vom 29. April 1994, Zl. 93/17/0395).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2009160181.X04Im RIS seit
30.10.2012Zuletzt aktualisiert am
24.06.2015