RS Vwgh 2012/10/2 2012/04/0084

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Veröffentlicht am 02.10.2012
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs3;
VwGG §45 Abs1 Z4;
VwRallg;

Rechtssatz

Das Parteiengehör ist nicht zu jenen Beweismitteln bzw. Unterlagen einzuräumen, die eine Partei selbst vorgelegt hat.

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Diverses VwRallg9/5 Parteiengehör Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2012:2012040084.X01

Im RIS seit

03.01.2013

Zuletzt aktualisiert am

15.01.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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