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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BDG 1979 §74;Rechtssatz
Bei Abwägung der für die Erteilung eines Sonderurlaubes sprechenden persönlichen Gründe mit den beteiligten dienstlichen Interessen liegt es auch im Rahmen des Ermessens der Behörde, hinsichtlich der Genehmigung eines Sonderurlaubes für ein auf Personalvertreter zugeschnittenes Seminar zwischen Personalvertretern und Personen, die sich ohne Innehabung einer Funktion als gewählte Personalvertreter für bestimmte Anliegen einsetzen, zu differenzieren. Ein Interesse des Beamten an der Teilnahme am Seminar hat die Behörde, die ja die Einstiegsvoraussetzungen in die Ermessensentscheidung gemäß § 74 Abs. 1 BDG 1979 als gegeben erachtete, nicht verneint. Sie hat lediglich die von ihr gegen die Genehmigung des Sonderurlaubes sprechenden dienstlichen Interessen als gewichtiger angesehen. Vor diesem Hintergrund war aber ihre Ermessensentscheidung nicht zu beanstanden (vgl. in diesem Zusammenhang die Ausführungen im E vom 10. Oktober 2012, 2010/12/0198, zu vergleichbaren Situationen bei vorangegangenen Sonderurlauben).Bei Abwägung der für die Erteilung eines Sonderurlaubes sprechenden persönlichen Gründe mit den beteiligten dienstlichen Interessen liegt es auch im Rahmen des Ermessens der Behörde, hinsichtlich der Genehmigung eines Sonderurlaubes für ein auf Personalvertreter zugeschnittenes Seminar zwischen Personalvertretern und Personen, die sich ohne Innehabung einer Funktion als gewählte Personalvertreter für bestimmte Anliegen einsetzen, zu differenzieren. Ein Interesse des Beamten an der Teilnahme am Seminar hat die Behörde, die ja die Einstiegsvoraussetzungen in die Ermessensentscheidung gemäß Paragraph 74, Absatz eins, BDG 1979 als gegeben erachtete, nicht verneint. Sie hat lediglich die von ihr gegen die Genehmigung des Sonderurlaubes sprechenden dienstlichen Interessen als gewichtiger angesehen. Vor diesem Hintergrund war aber ihre Ermessensentscheidung nicht zu beanstanden vergleiche in diesem Zusammenhang die Ausführungen im E vom 10. Oktober 2012, 2010/12/0198, zu vergleichbaren Situationen bei vorangegangenen Sonderurlauben).
Schlagworte
Ermessen VwRallg8European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2012120002.X02Im RIS seit
07.11.2012Zuletzt aktualisiert am
27.11.2012