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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §45a Abs2 Z2;Rechtssatz
Der Umstand, dass in einem Mitarbeitergespräch gemäß § 45a Abs. 2 Z. 2 BDG 1979 ein Seminarbesuch als Bildungsmaßnahme vorgesehen ist, führt - für sich genommen - nicht zu einem Anspruch des Beamten auf Bewilligung eines Sonderurlaubes für dieses Ereignis (Hinweis E vom 10. Oktober 2012, 2010/12/0198).Der Umstand, dass in einem Mitarbeitergespräch gemäß Paragraph 45 a, Absatz 2, Ziffer 2, BDG 1979 ein Seminarbesuch als Bildungsmaßnahme vorgesehen ist, führt - für sich genommen - nicht zu einem Anspruch des Beamten auf Bewilligung eines Sonderurlaubes für dieses Ereignis (Hinweis E vom 10. Oktober 2012, 2010/12/0198).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2012120002.X01Im RIS seit
07.11.2012Zuletzt aktualisiert am
27.11.2012