Index
63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §137;Rechtssatz
Bedeutungslos ist, ob der Beamte - wie er behauptet - auch während seines Krankenstandes und "arbeitsfreier" Tage gearbeitet hat, weil ihm solche Arbeiten auf Grund der herrschenden Weisungslage keinesfalls aufgetragen waren und die Ausübung von Arbeitsplatzaufgaben im Rechtssinne mit einer gerechtfertigten Abwesenheit infolge Erholungsurlaubes bzw. Kuraufenthaltes nicht vereinbar ist. Eine bloß faktische Entfaltung von Aktivitäten während solcher Abwesenheitszeiten vermag daher einen Übergang einer vorläufigen in eine dauernde Betrauung nicht zu begründen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2011120146.X03Im RIS seit
07.11.2012Zuletzt aktualisiert am
15.01.2013