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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §45a Abs1;Rechtssatz
Beruht ein Verhalten (das Unterbleiben eines Mitarbeitergespräches) auf einem Versehen bzw. auf mangelhafter Kommunikation kann in einem solchen Verhalten keine Diskriminierung auf Grund eines verpönten Kriteriums abgeleitet werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2010120198.X20Im RIS seit
07.11.2012Zuletzt aktualisiert am
02.09.2015