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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §74;Rechtssatz
Erfolgt die Versagung von Sonderurlaub bescheidförmig, hat der Beamte (ist begünstigter Behinderter im Verständnis des § 2 Abs. 1 BEinstG) gemäß § 7l Abs. 3 zweiter Satz BEinstG vorzugehen.Erfolgt die Versagung von Sonderurlaub bescheidförmig, hat der Beamte (ist begünstigter Behinderter im Verständnis des Paragraph 2, Absatz eins, BEinstG) gemäß Paragraph 7 l, Absatz 3, zweiter Satz BEinstG vorzugehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2010120198.X18Im RIS seit
07.11.2012Zuletzt aktualisiert am
02.09.2015