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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BEinstG §7b Abs1;Rechtssatz
Zwar räumt das BEinstG in § 7b Abs. 5 insbesondere zweiter Satz leg. cit. auch Angehörigen, die auf Grund der Behinderung einer Person diskriminiert werden, den Schutz des § 7b Abs. 1 sowie der §§ 7c bis 7q BEinstG ein. Daraus ist aber keinesfalls abzuleiten, dass der Behinderte selbst Zahlungsansprüche aus einer Diskriminierung seiner Angehörigen ableiten könnte.Zwar räumt das BEinstG in Paragraph 7 b, Absatz 5, insbesondere zweiter Satz leg. cit. auch Angehörigen, die auf Grund der Behinderung einer Person diskriminiert werden, den Schutz des Paragraph 7 b, Absatz eins, sowie der Paragraphen 7 c bis 7 q BEinstG ein. Daraus ist aber keinesfalls abzuleiten, dass der Behinderte selbst Zahlungsansprüche aus einer Diskriminierung seiner Angehörigen ableiten könnte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2010120198.X07Im RIS seit
07.11.2012Zuletzt aktualisiert am
02.09.2015