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40/01 VerwaltungsverfahrenRechtssatz
Nach dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 16. Juli 2003, Zl. 2002/01/0341, lässt auch die Neufassung des § 19 StbG durch die Novelle BGBl. I Nr. 124/1998 nicht erkennen, dass an eine Parteistellung des gesetzlichen Vertreters im Verfahren zur Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft an ein von diesem vertretenes Kind gedacht war. Hinweise dafür, dass der Gesetzgeber dem nicht zur Vertretung berufenen Elternteil eine derartige Parteistellung einräumen wollte, lassen sich weder dem Gesetz noch den Gesetzesmaterialien entnehmen.Nach dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 16. Juli 2003, Zl. 2002/01/0341, lässt auch die Neufassung des Paragraph 19, StbG durch die Novelle Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 124 aus 1998, nicht erkennen, dass an eine Parteistellung des gesetzlichen Vertreters im Verfahren zur Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft an ein von diesem vertretenes Kind gedacht war. Hinweise dafür, dass der Gesetzgeber dem nicht zur Vertretung berufenen Elternteil eine derartige Parteistellung einräumen wollte, lassen sich weder dem Gesetz noch den Gesetzesmaterialien entnehmen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2009010068.X02Im RIS seit
08.11.2012Zuletzt aktualisiert am
22.08.2013