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40/01 VerwaltungsverfahrenHinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 89/01/0409 E 19. September 1990 RS 1Stammrechtssatz
Als Partei kommt auch eine Person in Betracht, die durch die Erledigung eines anhängigen Verwaltungsverfahrens in einem Privatrecht beeinträchtigt werden kann, was aber voraussetzt, daß der Verwaltungsbehörde im konkreten Fall die Wahrung der Privatrechte von Gesetz ausdrücklich zur Pflicht gemacht ist.
Schlagworte
Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen RechtspersönlichkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2009010068.X01Im RIS seit
08.11.2012Zuletzt aktualisiert am
22.08.2013