RS Vwgh 2012/10/11 2009/01/0068

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.10.2012
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 89/01/0409 E 19. September 1990 RS 1

Stammrechtssatz

Als Partei kommt auch eine Person in Betracht, die durch die Erledigung eines anhängigen Verwaltungsverfahrens in einem Privatrecht beeinträchtigt werden kann, was aber voraussetzt, daß der Verwaltungsbehörde im konkreten Fall die Wahrung der Privatrechte von Gesetz ausdrücklich zur Pflicht gemacht ist.

Schlagworte

Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen Rechtspersönlichkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2012:2009010068.X01

Im RIS seit

08.11.2012

Zuletzt aktualisiert am

22.08.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten