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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §113 Abs1 Z1 idF 2007/I/031;Rechtssatz
Wie der Fall eines nicht gemeldeten späteren Anstiegs des Anspruchslohnes (über die Geringfügigkeitsgrenze) ist auch der Fall des schon ursprünglich zu niedrig gemeldeten Entgelts allein nach § 113 Abs. 1 Z 4 iVm Abs. 3 ASVG zu beurteilen (vgl. zum ebenfalls nicht nach § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG zu beurteilenden Fall einer zu frühen Abmeldung von der Pflichtversicherung das hg. Erkenntnis vom 11. Juli 2012, Zl. 2009/08/0091).Wie der Fall eines nicht gemeldeten späteren Anstiegs des Anspruchslohnes (über die Geringfügigkeitsgrenze) ist auch der Fall des schon ursprünglich zu niedrig gemeldeten Entgelts allein nach Paragrap