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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
ASVG §4 Abs1 Z1;Rechtssatz
Die Verwendung in einem bloß arbeitnehmerähnlichen Verhältnis - mag sie auch eine Beschäftigung im Sinn des § 2 Abs. 2 lit. b AuslBG darstellen - begründet nicht die Pflichtversicherung gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 iVm. Abs. 2 ASVG.Die Verwendung in einem bloß arbeitnehmerähnlichen Verhältnis - mag sie auch eine Beschäftigung im Sinn des Paragraph 2, Absatz 2, Litera b, AuslBG darstellen - begründet nicht die Pflichtversicherung gemäß Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer eins, in Verbindung mit Absatz 2, ASVG.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2011080097.X01Im RIS seit
23.11.2012Zuletzt aktualisiert am
18.02.2013