RS Vwgh 2012/10/17 2011/08/0064

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Veröffentlicht am 17.10.2012
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Die schriftliche Auskunft einer Behörde ist eine Urkunde und daher ein geeignetes Beweismittel (vgl. RIS-Justiz RS0039889).Die schriftliche Auskunft einer Behörde ist eine Urkunde und daher ein geeignetes Beweismittel vergleiche RIS-Justiz RS0039889).

Schlagworte

Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Beweismittel Auskünfte Bestätigungen Stellungnahmen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2012:2011080064.X01

Im RIS seit

06.12.2012

Zuletzt aktualisiert am

21.03.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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