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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §28 Abs1 Z4;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2012/06/0077 B 18. Oktober 2012 RS 1Stammrechtssatz
Bei dem als verletzt bezeichneten "Anspruch auf Einhaltung der verfahrens- bzw. verwaltungsgerichtlichen Gesetze und Vorschriften" sowie "Recht auf schlüssige Verwaltungsbescheide und Anspruch auf sachlich begründete, willkürfreie Verwaltungsakte" handelt es sich nicht um die Geltendmachung eines Beschwerdepunktes, sondern um die Behauptung von Beschwerdegründen (Hinweis B vom 25. November 2010, 2008/18/0690, mwN).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2012060082.X01Im RIS seit
22.01.2013Zuletzt aktualisiert am
23.01.2013