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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragRechtssatz
Das Stmk BauG 1995 stellt bei der Bestimmung des Grenzabstandes nicht auf die tatsächliche Höhe des Bauobjektes, sondern nur auf dessen Geschoßanzahl, vermehrt um 2 m, ab.
Schlagworte
Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Abstandsvorschriften BauRallg5/1/1 Baurecht NachbarEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2011060023.X01Im RIS seit
19.11.2012Zuletzt aktualisiert am
18.07.2016