RS Vwgh 2012/10/18 2010/15/0010

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Veröffentlicht am 18.10.2012
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Aus den dem Mehrwertsteuerrecht zugrunde liegenden Zielen ist nicht ableitbar, dass ein Steuerpflichtiger eine wirtschaftliche Tätigkeit in Form der entgeltlichen Überlassung von in seinem Eigentum stehenden Wohnungen erst dann entfalten sollte, wenn vorrangig das Wohnbedürfnis aller Kinder des Steuerpflichtigen befriedigt ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2012:2010150010.X05

Im RIS seit

23.11.2012

Zuletzt aktualisiert am

14.06.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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