Index
L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
ABGB §828;Rechtssatz
Der Umstand, dass eine Vollstreckung eines baupolizeilichen Auftrages im Falle von Miteigentum nur dann in Betracht kommt, wenn sich der Beseitigungsauftrag an alle Miteigentümer richtet, bedeutet nicht, dass der Beseitigungsauftrag auch in einem einheitlichen Bescheid gegen alle Miteigentümer erlassen werden müsse. Der Auftrag könne rechtens auch an einzelne Miteigentümer ergehen, könne in diesem Fall aber nicht vollstreckt werden, eher er nicht gegenüber allen Miteigentümern rechtskräftig ist (Hinweis E vom 24. April 1997, 95/06/0132, mwN).
Schlagworte
Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2 Baupolizei Vollstreckung Kosten BauRallg10European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2010060224.X01Im RIS seit
21.11.2012Zuletzt aktualisiert am
03.12.2012