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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ZustG §37 Abs1 idF 2008/I/005;Rechtssatz
Stützt sich die Behörde bei Beurteilung der Frage, ob die Sendung richtig und vollständig beim Empfänger eingelangt ist, nicht entscheidend auf die Verhältnisse beim Sendegerät (OK-Vermerk; vollständig lesbare Kontrollseite), sondern beurteilt sie mit näherer Begründung das Vorbringen der Partei, wonach die Sendung nur teilweise lesbar gewesen sei, als unglaubwürdig, kann die Frage, welche Schlüsse aus einer allfälligen nur teilweisen Lesbarkeit des Dokuments beim Ausdruck durch das Empfangsgerät zu ziehen seien, auf sich beruhen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2010030049.X01Im RIS seit
20.11.2012Zuletzt aktualisiert am
03.01.2013