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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Rechtssatz
Die Ersitzung selbständiger Wegerechte an Waldgrundstücken ist grundsätzlich möglich. Für die Nutzung eines Weges sind zwar Regelmäßigkeit und Trassengebundenheit charakteristisch (vgl. Urteil OGH 7. September 1999, 10 Ob 144/99w). Eine regelmäßige und trassengebundene Benützung von Forststraßen kann allerdings mit Blick auf § 33 Abs. 5 ForstG 1975 nur dann zur Ersitzung eines Wegerechts führen, wenn sie zumindest zum Teil nicht Erholungszwecken dient.Die Ersitzung selbständiger Wegerechte an Waldgrundstücken ist grundsätzlich möglich. Für die Nutzung eines Weges sind zwar Regelmäßigkeit und Trassengebundenheit charakteristisch vergleiche Urteil OGH 7. September 1999, 10 Ob 144/99w). Eine regelmäßige und trassengebundene Benützung von Forststraßen kann allerdings mit Blick auf Paragraph 33, Absatz 5, ForstG 1975 nur dann zur Ersitzung eines Wegerechts führen, wenn sie zumindest zum Teil nicht Erholungszwecken dient.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2012100062.X02Im RIS seit
26.11.2012Zuletzt aktualisiert am
11.01.2013