RS Vwgh 2012/10/23 2011/10/0201

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Veröffentlicht am 23.10.2012
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Index

L92007 Sozialhilfe Grundsicherung Mindestsicherung Tirol
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §143;
MSG Tir 2010 §17 Abs1;
  1. ABGB § 143 heute
  2. ABGB § 143 gültig ab 01.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013
  3. ABGB § 143 gültig von 01.01.1978 bis 31.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 403/1977

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2012/10/0077 E 23. Januar 2013

Rechtssatz

Beim Unterhaltsanspruch von Eltern gegen Kinder gemäß § 143 ABGB handelt es sich um einen privatrechtlichen Anspruch auf bedarfsdeckende oder bedarfsmindernde Leistungen im Sinn von § 17 Abs. 1 Tir MSG 2010. Einen solchen Anspruch hat ein Hilfesuchender daher zu verfolgen, soweit das nicht offensichtlich aussichtslos oder unzumutbar ist.Beim Unterhaltsanspruch von Eltern gegen Kinder gemäß Paragraph 143, ABGB handelt es sich um einen privatrechtlichen Anspruch auf bedarfsdeckende oder bedarfsmindernde Leistungen im Sinn von Paragraph 17, Absatz eins, Tir MSG 2010. Einen solchen Anspruch hat ein Hilfesuchender daher zu verfolgen, soweit das nicht offensichtlich aussichtslos oder unzumutbar ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2012:2011100201.X01

Im RIS seit

27.11.2012

Zuletzt aktualisiert am

29.08.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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