RS Vwgh 2012/10/24 AW 2012/02/0057

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.10.2012
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
90/01 Straßenverkehrsordnung

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie AW 2012/02/0056 B 24. Oktober 2012 RS 1

Stammrechtssatz

Nichtstattgebung - Anordnung gemäß § 91 StVO 1960 - Im angefochtenen Bescheid findet sich die Feststellung, dass von Bäumen der Liegenschaft der antragstellenden Partei dürre Äste extrem weit über die Straße ragen und auf die Fahrbahn zu fallen drohen. Angesichts der unmittelbar drohenden Gefahr für Benützer dieses Straßenstückes stehen der Bewilligung der aufschiebenden Wirkung zwingende öffentliche Interessen entgegen. Die konkrete Gefahr der Beschädigung von Sachen (Oberleitung, Fahrzeuge) oder der Verletzung von Personen durch herabfallende Äste liegt bei dieser Sachlage auf der Hand.Nichtstattgebung - Anordnung gemäß Paragraph 91, StVO 1960 - Im angefochtenen Bescheid findet sich die Feststellung, dass von Bäumen der Liegenschaft der antragstellenden Partei dürre Äste extrem weit über die Straße ragen und auf die Fahrbahn zu fallen drohen. Angesichts der unmittelbar drohenden Gefahr für Benützer dieses Straßenstückes stehen der Bewilligung der aufschiebenden Wirkung zwingende öffentliche Interessen entgegen. Die konkrete Gefahr der Beschädigung von Sachen (Oberleitung, Fahrzeuge) oder der Verletzung von Personen durch herabfallende Äste liegt bei dieser Sachlage auf der Hand.

Schlagworte

Zwingende öffentliche Interessen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2012:AW2012020057.A01

Im RIS seit

14.03.2013

Zuletzt aktualisiert am

19.08.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten